SICHER, FLEXIBEL, EINFACH: ABSTINENZNACHWEIS IM RAHMEN DER MPU

Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen in Verbindung mit der Teilnahme am Straßenverkehr ist eine der häufigsten Anlässe für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Zu den Drogen, die hier Anlass sein können, gehören zum Beispiel Cannabis, Kokain oder synthetische Rauschmittel.

Wenn Ihnen der Verlust Ihres Führerscheins wegen Alkohol- oder Drogenauffälligkeit im Straßenverkehr droht oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, dann brauchen Sie zur Wiedererlangung oft einen Nachweis einer abstinenten Lebensweise. Dieser Nachweis muss im Rahmen der MPU rechtssicher sein.

Nur zugelassene Institutionen mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit zertifizierten Laboren dürfen diesen Nachweis erstellen  – so wie wir.

Das Abstinenz-Screening stellt fest, ob in den sechs- oder zwölfmonatigen Kontrollzeiträumen die absolute Abstinenz von Alkohol oder Drogen eingehalten wurde. Dabei kommen zwei Verfahren zum Einsatz: die Haar- und die Urinanalyse. Mit beiden Proben können Abbauprodukte im Körper nachgewiesen werden, die durch den Konsum von Alkohol oder Drogen entstehen.

Ihre Vorteile

  • Kurzfristige Termine auch in den Abendstunden sowie samstags möglich
  • Ein Termin für alle Untersuchungen
  • Faires Preis- Leistungsverhältnis
  • Diskretion und professionelles Vorgehen
  • Zeitnahe Aushändigung von Gutachten und Bescheinigungen

Die Haaranalyse

Die Haaranalyse bietet den Vorteil, dass abstinentes Verhalten über einen langen Zeitraum sehr sicher nachgewiesen werden kann und die Zahl der Tests entsprechend geringer ausfällt. Warum die Haare als Probe? Haare sind zum großen Teil totes Gewebe, das in den lebendigen

Haarwurzeln gebildet wird. Dabei werden auch Stoffe eingelagert, die sich jeweils zu dieser Zeit im Blut befinden. Dazu gehört zum Beispiel die Verbindung Ethylglucuronid. Dieser Stoff entsteht, wenn im Körper Alkohol abgebaut wird. Um die Frage zu beantworten, ob Ethylglucuronid in den Haaren eingelagert wurde, braucht es zwei kleine Strähnen des Haars (Kopfhaar) des jeweiligen Probanden. Im Labor kann mit dieser kleinen Probe nachgewiesen werden, ob Alkohol oder andere Drogen konsumiert wurden. Für einen Abstinenznachweis von 3 Monaten muss die eingesendete Haarprobe mindestens 3 cm lang sein. Man geht von einen Wachstum des Kopfhaars von 1cm pro Monat aus. Weiter darf das Haar nicht gefärbt oder getönt sein. Für einen Abstinenznachweis von 6 Monaten wird eine Haarlänge von 6 cm gefordert. Die Aufforderung zur Abgabe einer Haarprobe erfolgt in Absprache mit Ihnen. Durch unsere langen Öffnungszeiten können wir individuelle Termine anbieten, die zu Ihrem Alltag passen.

Die Urinprobe

Die Abgabe einer Urinprobe kennen sicher die meisten Erwachsenen Menschen in Deutschland von einem Besuch beim Urologen oder Hausarzt. Mit dieser Probe lässt sich ebenfalls der Konsum von Alkohol und anderen Drogen nachweisen. Im Gegensatz zur Haaranalyse bietet die Urinanalyse lediglich einen kurzen Abstinenznachweis. Die Anzahl der Urinproben ist damit höher als die Anzahl der Haaranalysen.

Die Urinabgabe erfolgt in der Praxis. Dazu werden Sie von uns telefonisch benachrichtigt und müssen innerhalb von 24 Stunden zur Urinprobe erscheinen. Damit dies für Sie gut in Ihrem Arbeitsalltag zu integrieren ist, bieten wir Ihnen lange Öffnungszeiten, die weit über normale Öffnungszeiten hinausgehen. Wir berücksichtigen ggf. auch Ihre Schichttätigkeit.

Wir behalten es uns vor, Sie auch Samstags einzubestellen.

Bei jeder Art der Abstinenzkontrolle sollten die Probanden im Alltag einige Lebensmittel meiden. Dazu gehören zum Beispiel alkoholfreies Bier und auch legale Hanfprodukte (Mohnkuchen, …)

Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Unsere Leistungen

  • Untersuchungen gem. Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Klassen (Bus, Taxi, LKW, PKW)
  • Untersuchungen nach Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
  • Augenuntersuchung einschließlich Perimetrie (Gesichtsfeldmessung)
  • Psychometrischer Test (Corporal Plus)
  • Betriebsdiensttauglichkeitsuntersuchung
  • Alkohol- und / oder Drogen-Kotrollprogramm (Abstinenz-Screening)

Sie wollen mehr erfahren? Wir freuen uns auf Sie!
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Tel.: 0621 49 600 870
E-Mail: team.arbeitsmedizin@agm-gmbh.com